Die Kunst, Erinnerungen festzuhalten...
Die Kunst, Erinnerungen festzuhalten...
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
YB-Media
YakupBüsra Photography | Babymoments
Yakup Engin
I. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung erfolgt verbindlich durch Übermittlung eines Vertrages seitens dem Fotografen. Nach Übermittlung des Vertrages leistet der Kunde, wenn vereinbart,
eine Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in vereinbarter Höhe.
Wird die Anzahlung nicht zeitgerecht und in voller Höhe überwiesen, so behält sich der Fotograf vor, den vorgesehenen Termin an andere Kunden weiter zu geben.
II. Nutzungsrechte/Fotoauswahl
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um
urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt. Das
überlassene Bildmaterial bleibt im Eigentum des Fotografen. Sofern der Vertragspartner keine
schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei.
Der Kunde erwirbt an den Fotos ein einfaches Nutzungsrecht zur privaten Verwendung und
Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Kanälen. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte wird nur für den privaten Bereich eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist dem Kunden nicht gestattet.
Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte ist der Fotograf
berechtigt, Aufnahmen im Rahmen ihrer Präsentation insbesondere publizistisch für Magazine, auf ihrer Homepage, ihrem Blog, ihrer Social-Media-Seite oder für Ausstellungen, Fachmagazine, Wettbewerbe auch kommerziell zu nutzen. Dem Kunden ist bewusst, dass ein entsprechend öffentlich zugängliches Portfolio für die Fotografin einen Werbewert hat.
III. Lieferung/Überlassung des Bildmaterials
Der Fotograf liefert das Bildmaterial innerhalb von 4-6 Wochen nach dem Auftragstag. Allenfalls bestellte Foto-Alben benötigen zusätzliche 8 – 12 Wochen. Die Überlassung der Bilder erfolgt ausschließlich im hochauflösenden JPG-Format. Der Fotograf ist berechtigt, den Auftrag zum Teil durch seine Mitarbeiter und auch durch Dritte (Labors, etc.) ausführen zu lassen.
Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.
Das Bildmaterial wird dem Kunden in jener Form überlassen, wie es im vereinbarten Auftrag
vorgesehen ist.
IV. Zahlung des Honorars
Der Kunde verpflichtet sich zur Leistung einer Anzahlung laut Punkt I. Das restliche Honorar ist bis spätestens 7 Tage nach dem Auftragstag zu bezahlen.
Der Fotograf ist für den Fall der Nichtzahlung berechtigt, Leistungserbringungen gänzlich zu
verweigern. Wird die Auftragssumme nicht zeitgerecht überwiesen, ist der Fotograf berechtigt, rechtliche Schritte einzuleiten um den offenen Betrag einzufordern.
Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen dem Fotograf ist nur mit gerichtlich
festgestellten oder von dem Fotografen anerkannten Forderungen zulässig. Der Kunde verpflichtet sich, allfällige Mahnspesen und Kosten bei Zahlungsverzug zu leisten und dem Fotografen diesbezüglich Schad- und klaglos zu halten.
Reisekosten sind im vereinbarten Honorar enthalten.
V. Stornobedingungen
Sollte der Auftrag durch den Kunden storniert werden, darf sich der Fotograf die geleistete Anzahlung behalten. Sofern der Hauptauftrag aus welchen Gründen auch immer nicht Zustande kommt, aber der Kunde die Aufnahmen, z.B.: die im Rahmen eines Pre-Wedding-Shootings entstanden sind, erhalten möchte, wird ein Pauschalhonorar in Höhe von € 300,00 vereinbart.
VI. Haftung
Der Fotograf haftet für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Für leichte Fahrlässigkeit wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren.
Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens durch den Fotografen ist ausgeschlossen. Für
Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen.
Der Kunde hat dem Fotografen darauf hinzuweisen, sollten einzelne Personen der Veröffentlichung von Aufnahmen nicht zustimmen.
VII. Verhinderung des Fotografen
Sollte der Fotograf aufgrund besonderer Umstände wie etwa plötzliche Krankheit, Todesfall im Familienkreis, Verkehrsunfall oder Ähnliches zu einem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. In so einem Fall organisiert der Fotograf einen Ersatzfotografen, der zum selben Honorar im selben Umfang, aber auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Alle geleisteten Anzahlungen werden dem Kunden umgehend wieder auf sein Konto rücküberwiesen.
VIII. Nebenbestimmungen
Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht in St. Johann im Pongau vereinbart.
Änderungen und Ergänzungen sowie Aufhebung nur einzelner Bestimmungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und ist die unwirksame Bestimmung so zu ersetzen, dass der unwirksamen Bestimmung eine nach dem Gehalt und Vertragszweck am meisten entsprechende Bestimmung ersetzt wird.
Mit der Überweisung der Anzahlung oder durch fixe Buchung akzeptiert der Kunde die oben genannten AGB’s und bestätigt damit seinerseits den Vertragsabschluss.